Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Elektronikergewerbes und für Konsumenten (Endverbraucher) das Österreichische Konsumentenschutzgesetz!
Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Abweichend davon gilt, sofern nicht anders gesetzlich geregelt:
I.
Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II.
Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III.
Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exkl. Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung erfolgt per Nachnahme. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in der aktuellen Höhe, wie sie von der Wirtschaftskammer Steiermark bekanntgegeben wurde zu verrechnen.
Anwalts-, Mahn- und Inkassokosten, sowie Gerichts- und Klagskosten, sowie alle anfallenden Spesen, die durch eine nicht fristgerechte und oder nicht vollständige Bezahlung der Ware oder Dienstleistung entstehen, sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.
V.
Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Bei Annahmeverzug (Pkt. VIII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
VI.
Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb 14 Kalendertage zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Kunde hat bei einem Rücktritt die vollen Versandkosten zu übernehmen, d. h. die Versandkosten zum Kunden und die Versandkosten zurück zum Auslieferungsort, es sei denn, dies ist im Konsumentenschutzgesetz, falls dieses für den Kunden anzuwenden ist, anders geregelt. Da die Ware durch diesen Vorgang einer Wertminderung unterliegt (einpacken, versenden, auspacken, neuverpacken usw.) kann diese dann nicht mehr als neu verkauft werden. Ebenso entstehen dem Betrieb Handlingkosten. Diese werden dem Kunden bei Vertragsrücktritt mit dem tasächlich entstandenen Aufwand (Arbeitszeit, Verpackungskosten) und der entstandenen Wertminderung durch Öffnen der Originalverpackung oder Abnutzung der Ware berechnet. Offensichtlich beschädigte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Im Falle eines höheren Schadens wird der tatsächliche Betrag dem Kunden in Abzug gebracht.
Bei Mobiltelefonen ist zu beachten, daß schon das Einlegen der Simkarte und das darauffolgende Einschalten des Gerätes nachvollziehbare Betriebszeiten verursacht, woraus man erkennen kann, daß das Gerät bereits in Verwendung war.
VII.
Streitbeilegung
Bei Reklamationen oder Beschwerden kontaktieren sie uns unter "kontakt@antennenshop.at"
Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen: www.ombudsstelle.at
Verfahrensrichtlinien des Internet Ombudsmann für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren):
https://www.ombudsstelle.at/so-funktionierts/faqs-zum-verfahren/astg-schlichtungsverfahren/aufgrund-welcher-verfahrenrichtlinien-erfolgt-das-schlichtungsverfahren/
Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren):
https://secure.ombudsmann.at/media/file/66.Richtlinien_Internet_Ombudsmann_Standard-Verfahren.pdf
VIII.
Bezüglich Änderungen im Telekommunikationsgetz zum Versand von Informationsmails zu unseren Produkten an Kunden, die bei uns etwas bestellen oder bestellt haben:
Sie erhalten von uns bis auf Widerruf in unregelmäßigen Abständen Informationsmails zu unseren Produkten bzw. Neuheiten im Webshop.
Auf Wunsch kann die Zusendung dieser Mails jederzeit abbestellt werden.
IX.
Der Verkäufer der Waren übernimmt keinerlei Haftung bei Inbetriebnahme bewilligungspflichtiger Geräte.
Dies gilt insbesonders für alle Telekommunikationsgeräte (darunter fallen unter anderem Mobiltelefone, WLAN Geräte, Funkgeräte, Internetempfangsgeräte wie UMTS Sticks und Karten, GSM-, UMTS-, 3G-, HSDPA-, HSUPA-, LTE-, GPRS-, WLAN-, WIMAX-Geräte, Verstärker, Booster und Repeater), Radarwarngeräte, Laserwarngeräte, Laserblinder, sowie Geräte die den Funkverkehr und Telekommunikationsverkehr bewußt oder unbewußt stören könnten oder dazu in der Lage sind.
Bitte beachten Sie, daß es für den Betrieb von Telekommunikationsgeräte in allen Staaten bestimmte
Zulassungsbedingungen zu erfüllen sind. Wir übernehmen keinerlei Haftung für einen unzulässige
Inbetriebnahme solcher Geräte und Anlagen, auch wenn es nicht definitiv in der Artikelbeschreibung angeführt wurde!
In Österreich schreibt die derzeitige Gesetzeslage eine Genehmigung solcher Anlagen vor Inbetriebnahme
bei der zuständigen Fernmeldebehörde vor! Für die meisten gängigen Geräte wie z. B. Mobiltelefone liegt so eine Genehmigung bereits vor und muß vom Benutzer nicht mehr extra eingeholt werden.
Wir können keinen verbindliche Auskunft darüber geben, welche Geräte im jeweiligen Land mit oder ohne Zulassung betrieben werden dürfen. Der Kunde hat selber dafür Sorge zu tragen, daß das Gerät, welches er betreibt, eine entsprechende Betriebserlaubnis hat.
Alle von uns erteilten Auskünfte über die obengenannen Punkte sind freiwillig haben keinen Anspruch auf juristische Korrektheit und Vollständigkeit. Bei Zweifel hat sich der Kunde in jedem Fall unbedingt vor Inbetriebnahme eines Gerätes an die jeweils zuständige Behörde zu wenden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass funktechnische Anlagen und im Straßenverkehr benutzte Fahrzeuge vor Inbetriebnahme gegebenenfalls beim Inhaber der Funklizenzen und/oder bei der zuständigen Zulassungsbehörde/Fernmeldebehörde im betreffenden Land angemeldet werden müssen. Die Fa. Antennenshop Ges.m.b.H. übernimmt dafür keinerlei Haftung und/oder Verantwortung für eine vom Benutzer durchgeführte oder nicht durchgeführte behördliche Meldung! Verbindliche Auskünfte darüber sind vom Kunden selbst und ausschließlich bei der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde/Fernmeldebehörde einzuholen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Antennenshop Ges.m.b.H.
Gerichtsstand: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über:
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften,
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
8. Versteigerungen
9. Aktionswaren und Waren, die extra für den Kunden beschafft wurden
10. Warenmengen, die über die übliche Verkaufslagermenge hinausgehen
11. Waren oder Produkte die vom Kunden bereits benutzt wurden oder für Testzwecke herangezogen wurden
12. Waren oder Produkte mit denen der Kunde aufgrund mangelnder Fachkenntnisse oder fehlender technischer Gegebenheiten nicht umgehen kann oder sie nicht entsprechend einsetzen kann
13. Jegliche Hardware und Software, die vom Kunden irgendwo eingesetzt oder getestet wurde. Dies gilt insbesondere auch für Antennen und WLAN Funkequipment
14. Ware, die per Nachnahme bestellt wurde. Bei nicht angenommenen Nachnahmesendungen ist ein Porto- und Aufwandsersatz in der Höhe von EUR 50,-- pauschal zu entrichten!
Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle eines Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.